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Sicherlich ist es Ihnen auf ihren Reisen auch schon einmal so ergangen. Sie standen vor der Anzeigetafel am Flughafen und mussten feststellen, dass ihr Flug Verspätung hat. Statt Urlaubsstimmung oder einer entspannten Anreise zum Kundentermin kommt Stress auf. Den meisten Menschen ist in diesen Situationen gar nicht bewusst, dass sie Rechte haben.

Besonders in den Situationen, in denen Sie am Flughafen gefühlte Ewigkeiten verbringen, ist es wichtig, dass Sie wissen, was Sie tun müssen bzw. dass Sie ihre Rechte auf einen Schadensersatz bei einer Flugverspätung kennen.

Sollte Ihr Flug eine Verspätung von mindestens zwei Stunden haben, müssen Sie sich am Flughafen an die Servicemitarbeiter Ihrer gebuchten Fluglinie wenden. Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Diese ist auch unabhängig davon, ob Sie bereits von der Fluggesellschaft Reisegutscheine, Getränke oder Mahlzeiten erhalten haben.

In den meisten Fällen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, Betreuung und Verpflegung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bei einer Billigfluglinie gebucht haben oder eine Pauschalreise antreten. Ebenso ist die Höhe des Flugpreises irrelevant. Es gibt festgelegte Beträge, die ihnen bei einer Entschädigung zustehen.

Der Ihnen zustehende Betrag richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. Ausschlaggebend ist, dass der Flug in einem europäischen Land startete. Selbstverständlich gilt dies auch wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat gelandet sind. Und die Fluggesellschaft ihren Sitz in Europa hat.

Im Folgenden sehen Sie wieviel Geld Ihnen bei welcher Flugstreckenlänge zusteht:

  • 250€ bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometern
  • 400€ bei EU-Flugstrecken von mehr als 1.500 Kilometern
  • 400€ bei einem Flug von oder zu einem Flughafen eines Nicht-EU-Staates und einer Entfernung zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern
  • 600€ bei Strecken über 3.500 Kilometern mit Start oder Ziel außerhalb der EU

Sollte die Flugverspätung allerdings bei nur vier Stunden liegen, kann es sich die Fluggesellschaft vorbehalten, die Entschädigung um 50 Prozent zu kürzen.

Ihnen steht ebenfalls eine Entschädigung zu, wenn Sie einen Flug aufgrund von Verspätung nicht antreten. Selbst wenn Sie aufgrund einer Verspätung Ihren Anschluss verpassen, können Sie einen Anspruch auf Zahlung haben. Entscheidend ist allerdings, dass Sie die Flüge zusammen gebucht haben.

Maßgeblich ist, dass Sie sich an bestimmte Fristen halten, um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben. Hierbei ist auch immer der Ankunftszeitpunkt am Gate ausschlaggebend. Nicht der Zeitpunkt, zudem die Räder des Flugzeuges den Boden wieder berühren.

Aufgrund von immer wieder kehrenden Streiks von Piloten, Fluglotsen oder Bodenpersonal kommt es ebenfalls zu Flugausfällen oder Verspätungen. Diese Art von Streik gilt allerdings als außergewöhnlicher Umstand. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft nicht zahlen. Jedoch bedeutet dies nicht immer sofort, dass Sie keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Hier kommt es immer auf die entsprechende Situation an. Daher fordern Sie auch bei Streiks immer erst eine Ausgleichszahlung. Die Gerichte werden dann entscheiden, ob Sie Anrecht auf eine Zahlung haben.